Ärztliche Verordnung

Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein Ihres Hausarztes oder Facharztes erforderlich. Bitte bringen Sie diesen zum ersten Termin mit. Die Kosten für eine Shiatsu-Behandlung werden auch von manchen Zusatzkassen übernommen.

Bewilligung

Je nach Kasse bzw. Verordnung ist die Einholung einer chefärztlichen Bewilligung erforderlich. Falls in den letzten 13 Wochen keine Therapie erfolgt ist, ist die erste Serie bewilligungsfrei. Hausbesuche müssen jedoch immer bewilligt werden.

Bezahlung

Nach erfolgter Behandlung wird von mir eine Honorarnote ausgestellt, die vorerst von Ihnen zur Gänze zu bezahlen ist. Anschließend können Sie diese zusammen mit dem Überweisungsschein und dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten den entsprechenden Kassenteil Ihrer Versicherung rückerstattet. Haben Sie eine private Krankenversicherung, erkundigen Sie sich bitte, ob diese die restlichen Kosten für ambulante Leistungen übernimmt. 

Bitte Termine rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vorher, absagen!
Ich bitte um Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine, in Rechnung gestellt werden.